Hassberge Betrunken fast zwei Frauen überfahren

Martin Schweiger

Vor Gericht hatte ein 27-Jähriger keinen Erfolg mit dem Einspruch gegen einen Strafbefehl. Er war nach Auffahrunfall einfach weitergefahren.

Betrunken fast zwei Frauen überfahren Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Mit rund einem Promille Alkohol in der Blutbahn hat ein 27-Jähriger aus dem Maintal am Abend des 2. Oktober vergangenen Jahres in Knetzgau einen parkenden Audi gerammt. Dabei entstand ein Schaden von über 7000 Euro am Audi. Doch anstatt - wie gesetzlich und eigentlich auch moralisch vorgeschrieben - anzuhalten und den Polizeinotruf zu wählen, raste der BMW-Fahrer davon. Er fuhr mit hohem Tempo auf zwei Frauen zu, die sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnten.

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Unbestraft blieb die Aktion nicht. Der 27-Jährige erhielt einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu 15 Euro, also 1800 Euro, sowie eine Fahrsperre von 16 Monaten. Danach kann er seinen Führerschein beim Landratsamt neu beantragen. Er legte Einspruch ein, weshalb er sich am Mittwoch am Amtsgericht wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer verantworten musste. Verteidiger Christian Steinmetz erachtete die Sperrfrist als zu lang und die Anzahl der Tagessätze zu hoch. Schließlich sei sein Mandant unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeits-Grenze von 1,1 Promille geblieben, argumentierte er.

Der Angeklagte wohne in einem abgelegenen Ort mit schlechter Versorgung durch öffentliche Verkehrsmittel. Ohne Führerschein könne er daher keine Arbeitsstelle annehmen und sei nun in Hartz-IV gerutscht. Doch die Vorsitzende Richterin ließ sich nicht umstimmen. Jeder, der seinen Führerschein verliert, habe diese Probleme, sagte sie.

Der Angeklagte habe zwei Straftaten unter Vorsatz begangen und "fast zwei Fußgängerinnen umgemäht." Zudem habe er bereits eine einschlägige Vorstrafe wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. "Da ist nichts zu machen", belehrte ihn die Vorsitzende, weshalb der Angeklagte seinen Einspruch zurücknahm.