Bei der in der vergangenen Woche am Main bei Knetzgau aufgefundenen Wildgans konnte das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald die hochpathogene Form des Virus H5NY nachweisen. Dieser Nachweis führe aber zu keinen weiteren Maßnahmen.

„Bei einem infizierten Wildvogel muss in Bayern bislang kein Sperrbezirk eingerichtet werden“, erklärt die Pressesprecherin des Landratsamtes, Monika Göhr. Anders sehe dies natürlich aus, wenn die Vogelgrippe in einem Betrieb ausgebrochen wäre. Das Veterinäramt des Landkreises Haßberge verweist aber zur Sicherheit nochmals auf die dringend notwendige Einhaltung der bestehenden Schutzregeln:
  • generelle Stallpflicht für jede Art von Geflügel
  • Betreten der Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung
  • Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch
  • Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Desinfektionsmöglichkeit für Schuhe
Weiterhin gilt:
  • Verbot von Märkten und Ausstellungen mit Geflügel und Ziervögeln
  • Geflügelhalter, auch von Hobby-Geflügel, die ihren Bestand noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen ihren Bestand sofort dem Veterinäramt Haßberge (Telefon 09521/27-138) melden

Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht. Um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden, sollten Hunde- und Katzenbesitzer ihre Tiere nicht in der Nähe von Gewässern frei laufen lassen. Bürgerinnen und Bürger, die Wasser- (Reiher, Enten, Gänse, Kormorane, Möwen) oder Greifvögel (Habicht, Bussard etc.) finden, werden gebeten, die Fundstelle umgehend dem Veterinäramt Haßberge (Telefon 09521/27-138) zu den üblichen Geschäftszeiten mitzuteilen. Am Wochenende unter Mobil: 0173/8644506. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden!