Kreis Haßberge - Das Volksbegehren Artenvielfalt wurde vor einem Jahr verabschiedet. Mit einem Begleitgesetz wurde eine ganze Reihe von Vorgaben für eine bessere Rücksichtnahme im Bereich der Landschaft und Natur auf den Weg gebracht. Auch die bayerischen Naturparke sind hier mit eingebunden und leisten viele wertvolle Beiträge zur Umsetzung dieser Ziele. Eine wichtige Voraussetzung für einen nachhaltigen Einsatz für die Natur ist eine dauerhafte Absicherung der Finanzierung. Seit über 50 Jahren setzen sich die Naturparke in Bayern mit vielfältigen Maßnahmen für den Artenschutz und den Erhalt der Kulturlandschaft ein. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Volksbegehrens Artenvielfalt wurden für die Umsetzung auch die Naturparke mit eingebunden und gestärkt.