Haßfurt - Für die Strafrichterin am Haßfurter Amtsgericht war es eine klassische Eifersuchtstat. Sie schenkte den Einlassungen des 33-jährigen Angeklagten, wonach er überhaupt nicht am Tatort gewesen sein wollte und man sich gegen ihn verschworen hätte, keinen Glauben. Weil er Blumen und Dekorationen im Wert von etwa 140 Euro verwüstete, wurde der momentan Arbeitslose wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro, als insgesamt 1600 Euro verurteilt.