Hassberge 20-Jähriger muss in Arrest

Manfred Wagner

Ebay-Betrügereien und Drogenbestellungen dienten einem Mann zur Finanzierung seiner Spielsucht. Das Urteil: eine Woche Dauerarrest für den Betrüger.

 
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20-Jähriger muss in Arrest Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Welch fatale Folgen eine Spielsucht haben kann, zeigte sich bei der jüngsten Verhandlung am Haßfurter Jugendgericht. Ein heute 20-jähriger Azubi geriet bei der fieberhaften Suche nach Geld für seine Sucht auf die schiefe Bahn. Nachdem seine Ausbildungsvergütung verzockt war, wollte er durch zwei Ebay-Betrügereien und mittels diverser Drogenbestellungen wieder an Kohle kommen. Das flog natürlich auf, der junge Mann landete vor Gericht. Nun muss er für eine Woche in den Dauerarrest nach Würzburg.

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Die Straftaten ereigneten sich im Spätsommer beziehungsweise Herbst des vergangenen Jahres. Damals bot der Angeklagte zweimal ein hochwertiges Handy auf der Ebay-Plattform zum Verkauf an, doch er dachte gar nicht daran, etwas zu liefern. Zudem bestellte er bei drei Vorgängen insgesamt 35 Ecstasy-Tabletten. Beim ersten Handy-Verkauf prellte er den Käufer um 380 Euro, beim zweiten Betrugsfall regulierte der Zahlungs-Dienstleister Pay-Pal den Schaden.

Die Drogenbestellungen erwiesen sich ebenfalls als Luftnummer. Als der Spielsüchtige das Geld für das Rauschgift überweisen wollte, fiel einem aufmerksamen Mitarbeiter der Bank auf, dass es sich um einen dubiosen Empfänger handelte. Deshalb kontaktierte der Angestellte die ihm persönlich bekannte Mutter des Heranwachsenden und fragte an, ob er die Überweisung an die "bekannte Betrügerfirma" tatsächlich ausführen solle. Da die Mutter auch Vollmacht über das Konto hatte, konnte sie die Geldüberweisung gerade noch verhindern.

Die Mutter sorgte dann zügig dafür, dass auch die 380 Euro Schaden aus dem Handy-Scheinverkauf wieder gutgemacht wurden. Auf diese Weise richtete der Beschuldigte letztlich keinen bleibenden Schaden an. Nichtsdestotrotz werden die Handlungen von den Juristen als Straftaten geahndet und verfolgt.

Vor Gericht legte der Angeschuldigte mit Hilfe seines Rechtsanwalts Alexander Wessel ein umfassendes Geständnis ab. Im weiteren Verlauf der Verhandlung erfuhr man, dass der Lehrling wegen seiner Spielsucht Anfang 2019 eine ambulante Therapie absolviert hatte. Im Herbst kam es dann zu dem schlimmen Rückfall mit den beschriebenen Folgen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin beteuerte er, dass er zwischenzeitlich sein Problem im Griff habe.

Als der Vorsitzende des Schöffengerichts, Jugendrichter Martin Kober, das Vorstrafenregister verlas, zeigte sich, dass der junge Mann schon mehrfach auffällig wurde. Er wurde bereits wegen Kennzeichenmissbrauchs, vorsätzlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Sachbeschädigung verurteilt. Während die erste Verfehlung aus dem Jahr 2017 stammt, kam es innerhalb der letzten zwölf Monate zu den anderen Verurteilungen.

Wie die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ausführte, spricht für den in einem intakten Elternhaus aufgewachsenen Angeklagten, dass er sich nun in einem Ausbildungsverhältnis als Kfz-Mechatroniker befindet und dass er seit geraumer Zeit eine feste Freundin hat. Zwar habe es zur Tatzeit erhebliche Reifedefizite gegeben, aber perspektivisch attestierte ihm die Pädagogin eine günstige Sozialprognose. Dieser Einschätzung schloss sich die Staatsanwältin an, aber sie plädierte aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit auf eine neunmonatige Jugendstrafe auf Bewährung, verbunden mit einem "Warnschuss-Arrest" von zwei Wochen.

Mit dem vom Schöffengericht verhängten einwöchigen Dauerarrest, der noch nicht rechtskräftig ist, kam der Auszubildende recht glimpflich davon. Jugendrichter Kober nutzte die Urteilsbegründung, um dem Verurteilten die Leviten zu lesen.