Haßfurt - Wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz musste sich ein 18 Jahre "junger" Mann, der ohne Verteidiger erschienen war, vor dem Gericht verantworten. Er hatte laut Staatsanwaltschaft im Januar aus Tschechien ein Butterflymesser eingeführt, was nach dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand ist. Beim Grenzübertritt wurde es von der Polizei sichergestellt. Gegen einen Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, so dass es zum Prozess kam. Der Vorgang war binnen zehn Minuten erledigt, da der 18-Jährige geständig war und er von Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe ein "positives Zeugnis" erhielt. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft und hat Perspektiven in schulischer und beruflicher Hinsicht. Richter Martin Kober stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwältin Katharina Thal gegen eine Geldauflage von 200 Euro ein, die der junge Mann an die Jugendgerichtshilfe des Kreises Haßberge zu zahlen hat.