Haßfurt - War es ernst oder ein Missverständnis? Was hatte ein 19-jähriger Mann gemeint, als er gegenüber einer 15-jährigen Schülerin im Februar dieses Jahres sagte, wenn sie nicht binnen 20 Tagen mit ihm schlafe, werde er "Maßnahmen ergreifen." Die Jugendliche interpretierte es jedenfalls so, dass er dann gegen ihren Willen mit ihr Sex haben wolle. Sie und ihre Eltern erstatteten Anzeige. Der junge Mann stand daher wegen des Vorwurfs der Nötigung vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt. Und er wurde verurteilt, obwohl er vor Gericht erklärt hatte, seine Aussage sei so zu verstehen, dass er dem Mädchen dann nur "die komplette Freundschaft aufkündigen würde", wenn sie nicht einwilligt. Staatsanwalt Ralf Hofmann legte die Anklage dar. Es ging in dem Verfahren nicht nur um Nötigung. Außerdem war der 19-Jährige wegen Amtsanmaßung und eines Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt.