Das Landgericht verwies in seiner vorläufigen Einschätzung darauf, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte als sich die Täter im Tresorraum befanden. Anwalt Hennemann sprach von einem Bewegungsmelder "auf Baumarktniveau". Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.