Was darf ich eigentlich aufnehmen?
Die Bilder aus den Dashcams hat der Bundesgerichtshof nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. So etwa dürfen die Kameras nicht permanent aufzeichnen, sondern nur kleine Stücke filmen, die dann immer wieder automatisch überschrieben werden. Gespeichert wird so eine Schleife nur anlassbezogen, etwa auf Knopfdruck oder automatisch sensorgesteuert bei einem Unfall.