In mehreren Fällen ist die Unterbringung von Flüchtlingen in der Abschiebehafteinrichtung des Freistaats durch Gerichte überprüft wurden. In einem Fall sei die zuvor durch einen Richter angeordnete Haftdauer verkürzt wurden, sagte eine Sprecherin des Thüringer Migrationsministerium. In den übrigen Fällen sei die Anordnung der Abschiebehaft nicht beanstandet worden. Auch sei in keinem Fall eine Unzulässigkeit des Freiheitsentzuges festgestellt worden. Mit den Haftbedingungen hätten sich die Gerichte ebenfalls beschäftigt.