Frauen aus Suhl, die vor ihrem gewalttätigen Partner Schutz suchen, können im Frauenhaus Meiningen unterkommen. Das regelt seit Jahren eine Vereinbarung zwischen der Stadt Suhl und der Einrichtung. Diese Vereinbarung ist nun aufgekündigt worden. Nicht, weil es Unstimmigkeiten gegeben hätte, sondern weil sich die zugrunde liegenden Gesetzlichkeiten geändert haben – bezüglich der Finanzierung und der Struktur. So schreibt ein neues Gesetz auf Landesebene vor, dass künftig jede Kommune einen Schutzraum für Frauen vorhalten muss. Über die Notwendigkeit eines eigenen Frauenhauses in Suhl wurde zuletzt zum Teil heftig debattiert.