Härtefallfonds Linke: Weiter Unrecht an Ost-Rentnern

Ost-Rentner, denen bei der Überleitung ihrer Rente Unrecht geschehen ist, seien zum größten Teil von den Hilfen des Härtefallfonds ausgeschlossen, beklagt die Linke.

 
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Zahlreichen Ost-Rentnern gingen Rentenansprüche verloren – ihnen soll der Härtefallfonds helfen. Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Thüringer Linke-Fraktion im Landtag hat eine deutliche Ausweitung des sogenannten Härtefallfonds für bedürftige Ost-Rentner gefordert. Mit den aktuell geltenden Kriterien würden rund 90 Prozent der Betroffenen, die seit über 30 Jahren um Anerkennung kämpfen, ausgeschlossen, erklärte Sozialpolitikerin Karola Stange am Donnerstag. Diese Menschen brauchten einen echten Gerechtigkeitsfonds, um das geschehene Unrecht wiedergutzumachen.

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Betroffen sei beispielsweise ein Großteil der in der DDR geschiedenen Frauen, erklärte Stange. Deren Rentenansprüche aus DDR-Zeit waren im bundesdeutschen Rentensystem nicht übernommen worden.

Hintergrund der Linken-Forderung ist die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Antragsfrist für Zahlungen aus dem Härtefallfonds der Rentenüberleitung bis Ende 2024 zu verlängern. Ursprünglich endete die Frist vor zwei Wochen, am 30. September. Laut Bundessozialministerium hatten nur relativ wenige Menschen Anträge gestellt – bis Mitte September seien es rund 14 000 Anträge gewesen.

Mit dem Härtefallfonds können Betroffene eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten, beziehungsweise den doppelten Betrag, wenn das entsprechende Bundesland dem Fonds beigetreten ist. Dies hat Thüringen getan. Anträge können von Menschen gestellt werden, die vor 1952 geboren wurden und die bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR gearbeitet haben. Weiter antragsberechtigt sind Menschen, die Angehörige gepflegt und dafür ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, Bergleute aus der Carbochemie beziehungsweise Braunkohleveredlung, Ehepartner, die dienstlich im Ausland waren und dafür ihre Beschäftigung aufgegeben haben, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe sowie Balletttänzerinnen und -tänzer. Der Härtefallfonds richtet sich auch an Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion beziehungsweise deren Angehörige.

Die Ampel-Koalition hatte den Härtefallfonds Anfang des Jahres aufgelegt und dafür rund 500 Millionen Euro eingeplant. Dabei ging die Regierung von 50 000 bis 70 000 Ostdeutschen aus, die Ansprüche haben könnten. Die Linke ging sogar von bis zu 500 000 Betroffenen aus.

Nach der Ankündigung der Bundesregierung, die Frist zu verlängern, hatte der Ostbeauftragte der Linken im Bundestag, Sören Pellmann, erklärt: „Die geplante Verlängerung der Antragsfrist ist notwendig, reicht aber nicht aus“, so der Leipziger Abgeordnete. „Wenn die Kriterien des Härtefallfonds nicht gelockert werden, bringt mehr Zeit wenig.“ Voraussetzung für die Einmalzahlung sei Bedürftigkeit, also eine Rente in der Nähe der Grundsicherung. Die Linke fordert deshalb einen „Gerechtigkeitsfonds“ und Entschädigungen für alle betroffenen Ostrentner.

Anträge und Zahlungen werden über die Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) abgewickelt. Die Anträge gibt es auch zum Herunterladen im Internet (www.bmas.de/haertefallfonds), zudem wurde die kostenlose Telefonnummer 0800 7241634 eingerichtet (montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr).