Mit dem Härtefallfonds können Betroffene eine pauschale Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten, beziehungsweise den doppelten Betrag, wenn das entsprechende Bundesland dem Fonds beigetreten ist. Dies hat Thüringen getan. Anträge können von Menschen gestellt werden, die vor 1952 geboren wurden und die bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR gearbeitet haben. Weiter antragsberechtigt sind Menschen, die Angehörige gepflegt und dafür ihre Beschäftigung aufgegeben hatten, Bergleute aus der Carbochemie beziehungsweise Braunkohleveredlung, Ehepartner, die dienstlich im Ausland waren und dafür ihre Beschäftigung aufgegeben haben, nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens zehnjähriger Ehe sowie Balletttänzerinnen und -tänzer. Der Härtefallfonds richtet sich auch an Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion beziehungsweise deren Angehörige.