Für Mary Bohn, Leiterin des Standesamtes in Meiningen, ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, im Grunde nichts Neues. Denn seit Jahren gilt bereits das Transsexuellengesetz, welches seit Anfang November durch die Verordnung abgelöst wurde. Neu ist, dass das Selbstbestimmungsgesetz die Umschreibung von Geschlecht und Vorname vereinfacht. Es braucht dafür nur noch einen einfachen Antrag beim Standesamt. Allerdings müssen drei Monate zwischen Antrag und Termin liegen, quasi als gesetzlich festgelegte Bedenkzeit, klärt Mary Bohn auf.
Gutachten entfällt Über das eigene Geschlecht bestimmen
Diana Werner-Uhlworm 04.02.2025 - 12:00 Uhr