„Seit 30 Jahren liegt das Vorhaben Grundsteuerreform in der Schublade“, sagt Katja Mertens, Sachgebietsleiterin Bewertung im Finanzamt Ilmenau, als sie am Montagabend gemeinsam mit vier weiteren Mitarbeitern des Finanzamtes in Großbreitenbach eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchführte. Mit der Wiedervereinigung muss das Grundsteuerrecht zusammengebracht und auf aktuelle Daten gehoben werden. Das Recht der neuen Bundesländer, wonach noch heute die Grundsteuer erhoben wird, stammt aus dem Jahr 1935, das der alten Bundesländer aus dem Jahr 1964. Das Verfassungsgericht hat dem eine Verfassungswidrigkeit bescheinigt. Nun haben die Grundstückseigentümer die Arbeit, müssen sich mit Formularen und elektronischen Vordrucken herumärgern und scheitern meist schon auf der ersten Seite.