Die Neuberechnung der Grundsteuer B hat viel Arbeit und auch Frust mit sich gebracht. Für Kommunen, Eigentümer und andere, die irgendwie damit zu tun hatten. Was war geschehen? Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 den bis dahin verwendeten Einheitswert zur Berechnung der Grundsteuer für unzulässig erklärt und eine Neuberechnung gefordert. Dabei sollten aber die Gesamteinnahmen aus dieser Steuer nicht erhöht werden.
Grundsteuer B in und um Meiningen Ärgernis für Kommunen und Eigentümer
Erik Hande 28.10.2025 - 16:28 Uhr