Wald-Eigentümern kann es nicht grundsätzlich untersagt werden, auf ihrem Grund und Boden Windkraft-Anlagen aufzustellen. Das hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Eine entsprechende Regelung des Thüringer Waldgesetzes sei damit nichtig. Das Urteil gilt aber auch als richtungsweisend für andere Bundesländer.