Dies hat auch Auswirkungen auf Kinder, die in Deutschland geboren sind und staatenlose Eltern haben. In Deutschland gilt im Staatsangehörigkeitsrecht das sogenannte „Abstammungsprinzip“. Dieses besagt, dass ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft innehat oder mindestens acht Jahre mit unbefristetem Aufenthaltstitel in Deutschland lebt.
Im Umkehrschluss heißt dies, dass der Status der Staatenlosigkeit auf die Kinder „vererbt“ wird, selbst wenn diese in Deutschland geboren sind. Die offiziell anerkannte Staatenlosigkeit bietet daher den Vorteil, dass eine Einbürgerung bereits nach sechs Jahren möglich ist, wohingegen faktisch Staatenlose mit dem befristeten Aufenthaltsrecht erst als offiziell staatenlos anerkannt werden müssen, um das Recht auf eine Einbürgerung zu erhalten.