Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag von Waldbesitzern für die Windkraft im Wald entschieden. Für das Thüringer Waldgesetz heißt es, dass dieses unvereinbar sei mit dem Grundgesetz. Verbietet das Thüringer Waldgesetz noch die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen und verhindert damit jeglichen Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten, so greife dieses nach jüngster Rechtssprechung in das Eigentumsrecht von Waldeigentümern ein.