Grenzwerte überschritten Corona-Warnstufe 1: Diesmal mit Konsequenzen auch in Suhl

Dennis Kummer, Amtsleiter Brand- und Katastrophenschutz, Amtsärztin Marion Peterka und Bürgermeister Jan Turczynski (von links) vor dem Testzentrum im CCS, das Foto: frankphoto.de

Zum zweiten Mal rutscht Suhl von der Corona-Basisstufe in die Warnstufe 1. Diesmal mit spürbaren Konsequenzen, die ab nächsten Mittwoch gelten werden.

 
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Suhl - Ab nächsten Mittwoch greifen in Suhl wieder verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen. Das betrifft vor allem Gaststätten, Hotels und Pensionen, Fitnessstudios, die Schwimmhalle und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Für deren Besuch ist eine der Voraussetzungen nach der 3G-Regel zu erfüllen. Besucher müssen also Nachweise entweder über ihre Corona-Schutzimpfung oder eine durchgemachte Corona-Infektion erbringen oder aber einen aktuellen Negativ-Test.

Derzeit bereitet die Stadtverwaltung eine neue Allgemeinverfügung vor, die sich eng an den Vorgaben des Corona-Eindämmungserlasses des Landes orientiert und ab Mittwoch in Kraft tritt. Vor drei Wochen hatte Suhl bereits einmal die Inzidenz-Zahlen erreicht, mit denen die Stadt in die Warnstufe 1 gerutscht wäre. Damals verzichtete man in Abstimmung mit dem Land allerdings darauf, weil das Infektionsgeschehen mit der Erstaufnahmeeinrichtung vorwiegend auf ein Cluster beschränkt war. „Diesmal ist das Ausbruchsgeschehen aber diffus und nicht klar eingrenzbar“, sagt Amtsärztin Marion Peterka. Man gehe davon aus, dass die Mehrzahl der Infektionen aus dem privaten Bereich stamme. „Deshalb kommen wir um Konsequenzen nicht herum.“

Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss in Suhl beim Gaststätten- und Schwimmhallenbesuch, beim Einchecken im Hotel, im Fitnessstudio oder bei Veranstaltungen einen aktuellen Test vorweisen können. „Die Betreiber und Veranstalter müssen das umsetzen und kontrollieren“, sagt Bürgermeister Jan Turczynski. Neben einem PoC- oder PCR-Test sind auch Selbsttests möglich, die aber vor Ort unter Aufsicht erfolgen müssen.

An den Suhler Schulen wird es für Schüler und Lehrer ein Angebot für zwei kostenfreie Tests pro Woche geben. „Freiwillig“, wie Turczynski betont. Für Kindergärten gilt das in der Warnstufe 1 noch nicht. Auch dürfen die Eltern weiterhin unter Einhaltung der Maskenpflicht zum Bringen und Holen der Kinder in die Einrichtungen.

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Ende der kostenlosen, allgemeinen Bürgertestung werden auch die im Testzentrum der Stadt angebotenen Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) ab Montag kostenpflichtig. 24 Euro müssen all jene dafür bezahlen, die sich aus gesundheitlichen Gründen impfen lassen könnten, dies aber bisher nicht getan haben. Beachtet werden sollte, dass die Gebühr nur bargeldlos mit Karte entrichtet werden kann.

Kostenfreie Tests gibt es auch weiterhin für Kinder bis zwölf Jahren, die in Begleitung eines Elternteils erscheinen müssen, für Schwangere und für alle Personen, denen vom Arzt eine Kontraindikation für die Impfung bescheinigt wurde, ebenso für Kontaktpersonen eines Infizierten, die sich mit einem PoC-Test nach sieben Tagen aus der Quarantäne testen lassen können. Zudem werden bis zum Jahresende auch Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr noch kostenfrei getestet.

Die Öffnungszeiten werden zunächst wie bisher beibehalten, also auch samstags und sonntags von 9 bis 12 Uhr. „Wir beobachten, wie das Angebot angenommen wird und passen es dann dem tatsächlichen Bedarf an“, sagt der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz, Dennis Kummer. Weiterhin werden die Tests wie bisher überwiegend durch Ehrenamtliche aus den Reihen des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr durchgeführt.

Seit Eröffnung des in Regie der Suhler Feuerwehr betriebenen Testzentrums am 13. März wurden dort 20 500 Tests durchgeführt, davon waren 91 positiv. Kummer betont, dass im Testzentrum auch weiterhin nur Antigen-Schnelltests für Personen ohne Krankheitssymptome durchgeführt werden. „Wer – beispielsweise für eine Reise oder für das Heraustesten aus einer Quarantäne nach bereits fünf Tagen – einen PCR-Test benötigt oder Krankheitssymptome hat, muss sich an seinen Hausarzt wenden“, sagt Marion Peterka.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Suhl aktuell bei 74, der Schutzwert, in den die Krankenhauseinweisungen von Covid-19-Patienten einfließen, liegt bei 8,2. Weil diese Zahlen auf 100 000 Einwohner hochgerechnet werden, reißt Suhl mit seinen knapp 35 000 Einwohnern schon mit wenigen Fällen sowohl den Inzidenzwert von 35 und die Hospitalisierungsrate von 4, ab denen die Warnstufe 1 in Kraft tritt.

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