Grabschmuck bitte entfernen Pflegefreie Gräber unbedingt freihalten

Erik Hande
Blumen gehören auf die Ablagestelle. Foto:  

Stadt Meiningen will pflegefreie Gräber von Grabschmuck freihalten

 
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Meiningen - Seine Worte klingen verständnisvoll, aber auch auffordernd zugleich. Torsten Roeder, der Leiter der städtischen Friedhofsverwaltung, weiß, dass Trauer einen Platz für Gefühle braucht. Deshalb gehören Blumen, Figuren oder Bildnisse als Grabschmuck für ihn freilich dazu, um das Andenken an einen verstorbenen Familienangehörigen, Freund oder Nachbarn zu bewahren. Allerdings hadert er damit, wenn Grabschmuck an Ruhestätten platziert wird, an die er so nicht gehört. Das betrifft die sogenannten pflegefreien Grabstätten, die nur von der Stadt gepflegt werden. Solch eine Fläche ist zum Beispiel die Urnengemeinschaftsanlage auf dem Meininger Parkfriedhof oberhalb des Haupteingangs. Liebevoll geschmückt sind hier die im Rasen eingebrachten Grabplatten, auf denen jeweils der Name des Verstorbenen geschrieben steht. Mitunter schmückt ein flach gestaltetes steinernes Herz oder ein Bild des Verstorbenen die Ruhestätte. Das passt und ist in Ordnung.

An anderen dieser letzten Ruhestätten stehen allerdings Blumenvasen mit einem frischen Strauß darin. Der nächste Stein ist von einem Band Tannenzweigen umrahmt, die in die Rasenfläche ragen. Auf der nächsten Urnengrabstätte mit Grabzeichen, so die korrekte Bezeichnung für diese Anlage, reckt sich eine größere, allerdings längst zerborstene Engelsfigur gen Himmel. Ihre kaputten Teile liegen verstreut im Grün der Wiese.

„Es gibt eine zentrale Ablagestelle, die wird von der Friedhofsverwaltung bewirtschaftet“, macht Torsten Roeder aufmerksam und kommt damit auf den Kern des Problems zu sprechen. Denn inzwischen sind die Kosten für die Bewirtschaftung der Urnengrabstätten mit Grabzeichen über das dafür vorgesehene Budget gestiegen.

Die dafür entrichtete Nutzungsgebühr sieht eine Pflege ohne zusätzlichen Grabschmuck vor. Wenn vor dem Säubern oder Rasenmähen aber erst per Hand der unerlaubt aufgestellte Grabschmuck neben und auf den Gräbern weggeräumt werden muss, dann steigt logischerweise der benötigte Zeit- und Personalaufwand. Nach den Pflegearbeiten müsste dann wieder alles an seinen Platz hingestellt werden. Mitunter geht auch einmal etwas kaputt. Das alles freut natürlich keinen Beteiligten, weiß der Leiter der Friedhofsverwaltung. Deshalb appelliert Torsten Roeder an die Einhaltung des zwischen Stadt und Hinterbliebenen geschlossenen Vertrages.

In dem stehe nun einmal, dass die Urnengrabstätte mit Grabzeichen als Sonderform der Urnenreihengrabstätten in der Nutzung eingeschränkt ist. Eindeutig regelt die Friedhofssatzung dabei, „dass die Anlage und Pflege des Grabfeldes ausschließlich der Stadt Meiningen obliegt“. Es ist nur Grabschmuck gestattet, der diese Arbeiten nicht einschränkt und der freilich auch mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt ist.

Angesichts der erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen wird die Stadt Meiningen nun auf allen ihren Friedhöfen dazu übergehen, nicht gestatteten Grabschmuck zu entfernen. Besser sei es, wenn Angehörige, Hinterbliebene oder Dritte den von ihnen aufgestellten unerlaubten Grabschmuck vor dem 1. Juni 2021 selbst entfernen, bittet der Leiter der Friedhofsverwaltung um Verständnis für dieses Vorgehen. Er macht zugleich noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Es gebe schließlich Hinterbliebene, die sich sehr bewusst für diese Form der letzten Ruhestätte für ihre Verstorbenen entschieden haben, sich nun aber an deren Erscheinungsbild mit dem willkürlich aufgestellten Grabschmuck stören.

Wer individuell trauern möchte, kann sich zum Beispiel für eine Erdreihen- oder Urnenreihenwahlgrabstätte entscheiden. Die Leute würden sich oft nicht rechtzeitig genug mit dem Thema Bestattung beschäftigen und träfen dann aus Unkenntnis womöglich die falsche Entscheidung, vermutet Stadtsprecher Jens Hüther.

An den Kosten dürfte das nicht liegen. Eine Erdreihengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren kostet eine Gebühr von 375 Euro, für ein Urnenreihengrab 241 Euro, ergänzt Torsten Roeder. Dann kämen Hinterbliebene für die Pflege selber auf. Wer hingegen der Stadt und ihrer Friedhofsverwaltung die Pflege für die 20 Jahre Nutzungsdauer überträgt, der muss für eine Urnengrabstätte mit Grabzeichen einmalig 802 Euro Gebühr entrichten. Genau in dem Betrag ist aber nicht enthalten, dass Mitarbeiter des Friedhofes oder beauftragte Unternehmen vor der Pflege der Anlage jedes Mal den ungenehmigten Grabschmuck beiseite und dann wieder zurückräumen. Am Ende muss die Allgemeinheit so entstandene Mehrkosten bezahlen. Daher hat sich die Stadt entschlossen, den nicht genehmigten Grabschmuck ab 1. Juni 2021 zu entfernen und zu entsorgen. Hinterbliebene und Angehörige werden gebeten, dies bis dahin besser selbst vorzunehmen.

Informationen zur Friedhofssatzung und den Gebühren finden sich auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Rathaus & Politik“ und dann „Bürgerservice“.

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