Angesichts der erheblichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwendungen wird die Stadt Meiningen nun auf allen ihren Friedhöfen dazu übergehen, nicht gestatteten Grabschmuck zu entfernen. Besser sei es, wenn Angehörige, Hinterbliebene oder Dritte den von ihnen aufgestellten unerlaubten Grabschmuck vor dem 1. Juni 2021 selbst entfernen, bittet der Leiter der Friedhofsverwaltung um Verständnis für dieses Vorgehen. Er macht zugleich noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam. Es gebe schließlich Hinterbliebene, die sich sehr bewusst für diese Form der letzten Ruhestätte für ihre Verstorbenen entschieden haben, sich nun aber an deren Erscheinungsbild mit dem willkürlich aufgestellten Grabschmuck stören.
Wer individuell trauern möchte, kann sich zum Beispiel für eine Erdreihen- oder Urnenreihenwahlgrabstätte entscheiden. Die Leute würden sich oft nicht rechtzeitig genug mit dem Thema Bestattung beschäftigen und träfen dann aus Unkenntnis womöglich die falsche Entscheidung, vermutet Stadtsprecher Jens Hüther.
An den Kosten dürfte das nicht liegen. Eine Erdreihengrabstätte für die Nutzungsdauer von 20 Jahren kostet eine Gebühr von 375 Euro, für ein Urnenreihengrab 241 Euro, ergänzt Torsten Roeder. Dann kämen Hinterbliebene für die Pflege selber auf. Wer hingegen der Stadt und ihrer Friedhofsverwaltung die Pflege für die 20 Jahre Nutzungsdauer überträgt, der muss für eine Urnengrabstätte mit Grabzeichen einmalig 802 Euro Gebühr entrichten. Genau in dem Betrag ist aber nicht enthalten, dass Mitarbeiter des Friedhofes oder beauftragte Unternehmen vor der Pflege der Anlage jedes Mal den ungenehmigten Grabschmuck beiseite und dann wieder zurückräumen. Am Ende muss die Allgemeinheit so entstandene Mehrkosten bezahlen. Daher hat sich die Stadt entschlossen, den nicht genehmigten Grabschmuck ab 1. Juni 2021 zu entfernen und zu entsorgen. Hinterbliebene und Angehörige werden gebeten, dies bis dahin besser selbst vorzunehmen.
Informationen zur Friedhofssatzung und den Gebühren finden sich auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Rathaus & Politik“ und dann „Bürgerservice“.