Glätte und Schnee machen den Weg zur Arbeit zur Herausforderung. Doch was passiert eigentlich, wenn man dabei stürzt? Wir klären auf, welche Rolle Unfallversicherung und Berufsgenossenschaft (BG) spielen.
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Stürzt ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zur Arbeit, greift die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft. Das gilt auch bei Glätte - unabhängig davon, ob der Weg selbst geräumt war oder nicht. Der Versicherungsschutz besteht vom Verlassen der Haustür bis zur Ankunft am Arbeitsplatz.
Für Unfälle auf dem Firmengelände ist in erster Linie ebenfalls die Berufsgenossenschaft zuständig. Allerdings hat der Arbeitgeber hier eine Verkehrssicherungspflicht: Er muss dafür sorgen, dass Wege geräumt und gestreut sind. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden.
Bei Unfällen sollten Betroffene den umgehend dem Arbeitgeber Meldung machen und einen Durchgangsarzt aufsuchen, um ihre Ansprüche zu sichern.