Berlin - Gelernte DDR-Bürger werden sich sofort an die alte Personenkennzahl erinnern: Eine zwölfstellige Zahlenkombination, die man überall in Formularen brauchte und selbst auf dem Scheck ausfüllen musste, wenn man Bargeld vom Konto abheben wollte. Im Westen wirkt dagegen das „Mikrozensusurteil“ des Bundesverfassungsgerichts fort, das schon 1969 einen Verstoß gegen die Menschenwürde sah, wenn die Bürger vom Staat in bloßen Nummern katalogisiert werden.