Der Vorsitzende nennt es in der Urteilsbegründung „ein weiteres Amateurstück“, was die Große Strafkammer am Landgericht Meiningen zu verhandeln gehabt habe. Aber es ist ein Messer eingesetzt, es ist jemand bedroht, es ist Geld geraubt worden. Und das ist, daran lässt er keine Zweifel, besonders schwere räuberische Erpressung – ein Verbrechen, für das man ganz schnell zu fünf und mehr Jahren Gefängnis verurteilt werden kann. Dem jungen Mann, der mit gesenktem Kopf auf der Anklagebank sitzt, scheint das von Anfang an klar zu sein; man kann ihm auch ansehen, wie sehr er sich schämt. Die Staatsanwältin wirft ihm vor, an einem Nachmittag im vergangenen Dezember in einer Tankstelle in Eisenach, ein Brotmesser in der Hand, die Kassiererin mit den Worten „gib’ mir das Geld in der Kasse, ich will dir nichts tun“ überfallen zu haben. 350 Euro soll sie ihm gegeben haben, dann soll er auf dem Fahrrad geflohen sein.