Gewinnspiel Rätsel kommt als Doppelpack daher

Den Marktplatz in Lichte zu erkennen, erwies sich unter den Teilnehmern des Bilderrätsels zum Wochenende als Selbstläufer. Knapp hundert korrekte Lösungen erreichten die Redaktion. Und einer darf darauf anstoßen.

 
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Welche beiden Orte zeigt das Bild? Eine Rückmeldung zu des Rätsels Lösung beschert die Chance auf einen süffigen Preis. Foto: Carl-Heinz Zitzmann

Hundert Prozent richtig lagen mit ihrem Tipp alle Einsender. 52 Mails erreichten die Redaktion, dazu 18 Postkarten, drei Briefe und drei Fax-Zusendungen. Gefragt war nach dem Marktplatz von Lichte-Wallendorf. Die Örtlichkeit etwas näher in Augenschein zu nehmen, lohnt am Samstag, 22. Juni, ganz besonders. Warum, verrät der nächste Nachbar bzw. Roland Speer aus Piesau: „Lichte wird am Samstag der Austragungsort für die Antenne-Thüringen-Party sein, denn sie haben die längste Tafel von Thüringen erstellt (alle Achtung)! In diesem Sinne Glückwunsch, beste Grüße zum Wochenende.“ Zu gewinnen gab’s wie immer einen Gutschein für einen Freikasten aus dem Gessner-Sortiment. Den greift Sven Weigel aus Neuhaus am Rennweg ab. Herzlichen Glückwunsch und wohl bekomm’s. Der Umschlag mit dem Gutschein liegt für Herrn Weigel jederzeit zur Abholung in der Lokalredaktion bereit. Damit’s nicht gar so leicht wird, ist in der aktuellen Runde nur ein Durchkommen mit zwei Ortsmarken. Welche Orte sind mithin auf der Aufnahme aus dem Schaumberger Land zu sehen? Vorschläge sind willkommen per Post an die Freies Wort Lokalredaktion, Bahnhofstraße 60 in Sonneberg, per Fax an (0 36 75) 89 38 34 oder per Mail an gewinn-son@freies-wort.de. Nur korrekte Einsendungen, die bis Freitag, 28. Juni, 12 Uhr in der Redaktion vorliegen, werden berücksichtigt. Zu gewinnen gibt’s wie immer einen Gessner-Gutschein.

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Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels. Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Infopflichten über die Verarbeitung Ihrer Daten sind einzusehen auf unserer Homepage unter https://www.insuedthueringen.de/mehr/recht/agb/ in der Rubrik „Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (…)“.