Für die obersten Thüringer Richter war es ein „Eingriff in die Freiheit der Wahl“, also eine der schlimmstmöglichen Behinderungen demokratischer Willensbildung. 17 Landräte und Oberbürgermeister bekamen eine klare Ansage: Als sie die Thüringer unverblümt davor warnten, BSW oder AfD zu wählen, verstießen sie gegen zwei grundlegende Prinzipien der Verfassung und damit unserer Demokratie: Die Pflicht der staatlichen Organe zur politischen Neutralität bei ihrer Arbeit, und das staatliche Gebot, allen Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, die gleichen Chancen einzuräumen.
Getadelte Landräte Politiker, die keine sein dürfen
Markus Ermert 29.04.2026 - 19:51 Uhr