Für die obersten Thüringer Richter war es ein „Eingriff in die Freiheit der Wahl“, also eine der schlimmstmöglichen Behinderungen demokratischer Willensbildung. 17 Landräte und Oberbürgermeister bekamen eine klare Ansage: Als sie die Thüringer unverblümt davor warnten, BSW oder AfD zu wählen, verstießen sie gegen zwei grundlegende Prinzipien der Verfassung und damit unserer Demokratie: Die Pflicht der staatlichen Organe zur politischen Neutralität bei ihrer Arbeit, und das staatliche Gebot, allen Parteien, die auf dem Stimmzettel stehen, die gleichen Chancen einzuräumen.