Bund will mit Ländern Schlüsse ziehen
Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte, das Urteil kläre Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern – nicht aber, ob und wie in Extremsituationen medizinisch entschieden oder gehandelt werden solle. "Jetzt sind die Länder gefordert, diskriminierungssichere und zugleich praxistaugliche Regelungen zu schaffen, die Rechtssicherheit und ärztliches Ethos miteinander verbinden".
Auch nach der Entscheidung müsse festgestellt werden, dass der Berufsfreiheit der Ärzte Grenzen gesetzt werden, sagte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. "Die Verfassung verbietet weiterhin, dass Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung allein für die Aufnahme und den Abbruch einer Behandlung maßgeblich sind."
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betonte: "Wir brauchen rechtssichere Regelungen in solchen Ausnahmesituationen für Betroffene und für Ärztinnen und Ärzte". Die Schutzpflicht des Staates gegenüber der Bevölkerung gelte ohne jegliche Einschränkung auch für Menschen mit einer Behinderung, sagte die CDU-Politikerin in Berlin. "Dieser Pflicht werden und müssen wir gerecht werden." Die Bundesregierung werde zusammen mit den Ländern die notwendigen Schlüsse ziehen.