Einer Mitteilung der KBV zufolge sollen Kinder- und Jugendärzte, Hausärzte, HNO-Ärzte, Pneumologen sowie Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen nun einen Zuschlag von etwa 7,50 Euro erhalten, wenn sie Kinder bis 12 Jahren wegen einer Atemwegserkrankung behandeln oder behandelt haben. Der Zuschlag werde rückwirkend ab 1. Oktober 2022 bis einschließlich 31. März 2023 gezahlt. Die gesetzlichen Kassen stocken die Vergütung demnach um 49 Millionen Euro auf.