Stuttgart - Geschenke gibt es zu vielen Anlässen – sei es nun Weihnachten, der Geburtstag oder der Hochzeitstag. Der Grundgedanke dabei ist zunächst einmal, dem Beschenkten eine Freude zu bereiten. Doch rechtlich gesehen ist das nicht alles. „Schenken ist aus juristischer Perspektive mehr als nur eine Geste des Freudemachens“, erklärt Constantin von Piechowski, Rechtsanwalt aus Hamburg. Juristen definieren die Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert. Dafür müssen sich die Beteiligten einigen, so von Piechowski. Eine solche Einigung kann sich allerdings auch aus den Umständen ergeben: Wer sein Geburtstagsgeschenk freudestrahlend in den Händen hält, hat damit ohne Worte seinen Willen deutlich gemacht. Der Umkehrschluss gilt allerdings ebenso: „Das heißt auch, dass man kein Geschenk annehmen muss“, so der Jurist. Was man über Schenkungen wissen muss.
Geschenkt ist nicht geschenkt Wann man Geschenke zurückfordern darf
Harald Czycholl 04.12.2020 - 13:45 Uhr