Was die Vorsitzende Richterin schon früh in der Verhandlung mehr als andeutet: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stadt Bad Liebenstein diese Klage am Verwaltungsgericht in Meiningen verlieren wird, ist hoch. Sehr hoch. Und auf der Seite des Gerichtssaals, wo diejenigen sitzen, die den beklagten Freistaat Thüringen vertreten – hier das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) als die Behörde, die Fördergeld bewilligt –, wird überdies klargemacht, dass die ganze Sache auch eine strafrechtliche Seite haben könnte, über die noch gar nicht gesprochen worden sei.