Auch in zweiter Instanz ist ein Rechtsanwalt aus dem Wartburgkreis wegen gewerbsmäßiger Untreue in acht Fällen verurteilt worden. Die Berufungskammer am Landgericht Meiningen verhängte am Dienstagabend eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt für vier Jahre zur Bewährung. Der Vorsitzende Richter sprach außerdem unter anderem ein teilweises Berufsverbot für drei Jahre aus, das es dem Angeklagten untersagt, sogenanntes Fremdgeld anzunehmen. Das heißt, dass er als Rechtsanwalt weiter tätig sein kann, aber in den Fällen, in denen er für Mandanten Geld, beispielsweise von Versicherungen oder aus Erbschaften, eintreibt, dieses ohne Umwege über seine Konten direkt an diejenigen gehen muss, denen es zusteht.