Bildungsminister Christian Tischner (CDU) hatte im Dezember betont, dass Schulleitungen zum Handeln verpflichtet seien, wenn Verdachtsfälle an Schulen bekannt würden. Jedem Gerücht sollte in der gebotenen Form nachgegangen werden, ohne jemanden vorzuverurteilen.
Pröbstel: "Unter Teppich kehren, geht nach hinten los"
"Papier ist geduldig, so etwas muss man mit Leben füllen", betonte Pröbstel bei der Urteilsverkündung mit Blick auf solche Konzepte. Schulen müssten ihren Schülerinnen und Schülern das Gefühl geben: "Wenn was ist, kann ich mich auch an die Schule wenden." Dinge wegen des Rufs der Schule unter den Teppich zu kehren, das gehe nach hinten los.
Fallstudie: Betroffene erkennen Missbrauch oft erst im Nachhinein
Ende 2025 veröffentlichte die unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauchs eine Fallstudie zu sexualisierter Gewalt und Schulen. Dafür wurden 133 Berichte von Betroffenen betrachtet, die zwischen 1949 und 2010 sexualisierte Gewalt in der Schule erlebt haben.
Die zentrale Erkenntnis: In vielen Fällen sexualisierter Gewalt an Schulen standen Betroffene in der Vergangenheit alleine, oft hätten Lehrkräfte oder anderes schulisches Personal nicht interveniert. Bei der Auswertung sei auch eine Häufung vermeintlich romantischer Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern auffallend gewesen: "Oft war es den Betroffenen erst im Nachhinein möglich, die Manipulation zu erkennen und den Missbrauch zu benennen."