Gerichtsprozess Erfurter Professor wird nach Sex nun doch gefeuert

Eike Kellermann
Die Richter des OVG Weimar sahen Dienstpflichten gravierend verletzt. Foto: /Martin Schutt

Ein Professor der Universität Erfurt verliert Job und Beamtenstatus, entschied das Oberverwaltungsgericht. Er hatte Studentinnen sexuelle Avancen gemacht.

 
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In der Berufungsverhandlung gegen einen Erfurter Uniprofessor hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass der Professor aus dem Thüringer Hochschuldienst zu entfernen ist. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Landes. Das Wissenschaftsministerium wollte den Professor wegen sexueller Übergriffigkeit loswerden. Der 59-Jährige hatte einer Studentin eindeutige sexuelle Avancen gemacht. Mit einer anderen war es in seinem Büro einvernehmlich zu Oralsex gekommen. Die Taten ereigneten sich bereits 2015.

Wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass es weder der Hochschule Erfurt noch den dort Studierenden zuzumuten sei, den Professor weiter zu beschäftigen. Der Mann ist bereits seit Jahren des Dienstes enthoben gewesen, er durfte keine Lehrveranstaltungen mehr abhalten. Rund 40 Studentinnen und Studenten der Uni Erfurt demonstrierten am Dienstag mehrere Stunden lang bis zur Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude in Weimar.

Das Oberverwaltungsgericht hob damit das im Dezember 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen auf, das für alle Disziplinar-Verfahren gegen Thüringer Beamte zuständig ist. Das Meininger Gericht hatte zwar auch gravierende Dienstvergehen des Professors festgestellt, aber die Entlassung aus dem Landesdienst für zu hart gehalten. Studenten seien keine Schutzbefohlenen, sondern Erwachsene. Sexuelle Kontakte seien möglich, das müsse im Einzelfall beurteilt werden, hieß es damals. Das Gericht legte deshalb fest, dass die Bezüge des Professors für 30 Monate um 20 Prozent gekürzt werden müssen. Sowohl das Land als auch der Hochschullehrer waren dagegen in Berufung gegangen.

Nun verliert der Professor nicht nur seinen Job, sondern auch seinen Beamtenstatus. Da das Oberverwaltungsgericht keine Revision zuließ, bleibt ihm als letzte Chance nur eine Beschwerde, die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bearbeiten würde. Das Wissenschaftsministerium zeigte sich erfreut über das Urteil. Ein Sprecher sagte: „Aus unserer Sicht lagen gravierende Verstöße gegen die Dienstpflichten eines Hochschullehrers vor, die einer Weiterbeschäftigung an der Universität Erfurt entgegenstehen.“ Der Betreffende werde nach dem Urteil künftig nicht mehr an einer Thüringer Hochschule lehren oder forschen.

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