Das Oberverwaltungsgericht hob damit das im Dezember 2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen auf, das für alle Disziplinar-Verfahren gegen Thüringer Beamte zuständig ist. Das Meininger Gericht hatte zwar auch gravierende Dienstvergehen des Professors festgestellt, aber die Entlassung aus dem Landesdienst für zu hart gehalten. Studenten seien keine Schutzbefohlenen, sondern Erwachsene. Sexuelle Kontakte seien möglich, das müsse im Einzelfall beurteilt werden, hieß es damals. Das Gericht legte deshalb fest, dass die Bezüge des Professors für 30 Monate um 20 Prozent gekürzt werden müssen. Sowohl das Land als auch der Hochschullehrer waren dagegen in Berufung gegangen.