In der Berufungsverhandlung gegen einen Erfurter Uniprofessor hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass der Professor aus dem Thüringer Hochschuldienst zu entfernen ist. Damit folgte das Gericht dem Antrag des Landes. Das Wissenschaftsministerium wollte den Professor wegen sexueller Übergriffigkeit loswerden. Der 59-Jährige hatte einer Studentin eindeutige sexuelle Avancen gemacht. Mit einer anderen war es in seinem Büro einvernehmlich zu Oralsex gekommen. Die Taten ereigneten sich bereits 2015.