Rechter Szenetreff Kloster Veßra hat Vorkaufsrecht für Goldenen Löwen

red
Der Gasthof "Goldener Löwe" in Kloster Veßra. Im Dezember 2015 hatte der Sprecher des rechtsextremen BZH, Tommy Frenck, das Anwesen übernommen. Foto: frankphoto.de

Im Streit um einen rechtsextremen Szenetreff in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen) hat das Verwaltungsgericht in Meiningen das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt.

 
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Die Verwaltungsrichter wiesen damit die Klage eines Südthüringer Neonazis ab, der die Gaststätte gepachtet hatte und diese betreibt. Wie das Gericht am Donnerstag weiter mitteilte, sei das einzige Gasthaus im Ort aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmal zu bewerten.

Die Gaststätte habe nicht nur für den Ort eine besondere Bedeutung, sondern unterscheide sich von anderen Gasthäusern der Region in seiner Bauausführung und Nutzung. Insofern bestehe auch ein öffentliches Interesse an der Erhaltung, begründeten die Richter. Gegen ihre Entscheidung kann der Kläger noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Der Betreiber der Gaststätte Tommy Frenck ist in der Szene unter anderem für rechtsextreme Liederabende und Konzerte bekannt. Frenck hatte mit dem Besitzer des Gasthofs im Dezember 2014 in Höhe von 80.000 Euro einen Kaufvertrag geschlossen. Dieser wurde aber nicht wirksam, weil die Gemeinde im Februar 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Frenck schloss daher mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag ab, um den Gasthof bewirtschaften zu können. Seit November 2015 wurde daher vor Gericht gestritten. Kläger war Tommy Frenck, Beklagte die Gemeinde Kloster Veßra.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von einem Erfolg für den Rechtsstaat. «Damit könnte dem Führerschnitzel zu 8,88€ und der Reichsbräu der Stuhl vor die Tür gestellt werden», twitterte Ramelow. Staatskanzleichef und Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) wertete das Urteil als eine richtige und wichtige Entscheidung. Künftig stehe in Kloster Veßra wieder das Museum im Rampenlicht statt Nazi-Musiker, hieß es in einem Tweet von Hoff.

Die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss erklärte, die Entscheidung zeige, dass eine Politik der Nadelstiche gegen Neonazis erfolgreich sein könne. Andere Kommunen könnten sich daran ein Beispiel nehmen. Ob Umweltrecht, Brandschutz oder Denkmalrecht - es sollten alle rechtlich möglichen Mittel ausgeschöpft werden, um extrem rechte Rückzugs- und Trefforte zu unterbinden.

Der Rechtsextremist Frenck hat inzwischen angekündigt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten.

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