Regensburg (dpa/lby) - Ein wegen Mordes angeklagter Arzt muss in Untersuchungshaft bleiben - sein Verteidiger hatte am Montag einen Antrag auf Haftentlassung gestellt. Hierüber hat die Kammer bisher nicht entschieden. Während der Verteidiger nach der Vorstellung mehrerer Gutachten keinen dringenden Tatverdacht mehr für ein vorsätzliches Tötungsdelikt gegen seinen Mandanten gesehen hatte, schloss der Vorsitzende Richter am Montag eine Verurteilung weiterhin nicht aus.