Arnstadt - Mit der Anpassung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Landes Thüringen vom 6. Mai sind für genesene und geimpfte Personen Erleichterungen vorgesehen. Immer dort, wo ein negativer Test verlangt wird, sind Geimpfte und Genesene den Negativ-Getesteten gleichgestellt.