Nutzen Vereine für ihre Veranstaltungen Musik, müssen dafür Gema-Gebühren gezahlt werden. Die geplante Entlastung der Vereine von diesen Gebühren lässt in Thüringen jedoch auf sich warten: Nachdem ein Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft ausgelaufen ist, kann ein neuer Vertrag erst geschlossen werden, wenn es einen Landeshaushalt gibt. Vor April/Mai sei nicht damit zu rechnen, heißt es in Erfurt.