Eine Große Strafkammer des Landgerichts Halle hat den AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen des Verwendens eines Kennzeichens einer nationalsozialistischen und verfassungswidrigen Organisation schuldig gesprochen. Er wurde am Dienstagabend nach einem elfstündigen letzten Verhandlungstag zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu 130 Euro verurteilt. Höcke sei ein intelligenter Mann, der wisse, was er sage, erklärte der Vorsitzende der Kammer, Jan Stengel, am Dienstag während der Urteilsverkündung.