Man könnte, sagt der Vorsitzende der Kammer für Disziplinarsachen am Verwaltungsgericht Meiningen, angesichts des beeindruckenden Aktenbergs meinen, es handle sich um eine außerordentlich umfangreiche Angelegenheit, über die man entscheiden müsse. Tatsächlich aber seien allein drei Fragen zu beantworten: Hat ein Landesbeamter eine Straftat begangen? Ist das ein Dienstvergehen? Wie ist zu reagieren? Und weil die Straftat „für uns feststeht“, blieben die zwei Fragen, die sich auf den Verbleib eines jungen Mannes im Dienst des Freistaats Thüringen beziehen.
Beamter war Hooligan Ein Fußball-Ultra im Ministerium
Maria-Theresia Wagner 08.01.2026 - 14:31 Uhr