Geflügelschauen Kein Geflügelpest-Test mehr nötig

Für Geflügelausstellungen entfällt jetzt die Testpflicht auf das Geflügelpest-Virus für die ausgestellten Tiere. Foto: privat

Ab sofort entfällt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Testpflicht auf das Geflügelpest-Virus für ausgestellte Tiere.

 
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Aufatmen bei Geflügelausstellern: Die Vorgaben für Geflügelausstellungen und -märkte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden gelockert. Konkret entfällt ab sofort die Testpflicht auf das Geflügelpest-Virus für ausgestellte Enten, Hühner, Gänse. Durch die Veterinärbehörde war Anfang des Jahres angeordnet worden, dass jedes ausgestellte Federvieh per Tupfer auf das Vorliegen der Geflügelpest untersucht werden muss, bevor es ausgestellt werden darf. „Diese Anordnung war notwendig gewesen, da wir Geflügelpest-Fälle in unserem Landkreis zu verzeichnen hatten und eine Geflügelbörse als ‚Drehscheibe‘ für Krankheiten wirken kann“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn. „Wir sind sehr froh, dass bei uns nun keine weiteren Fälle aufgetreten sind“.

Wer eine Geflügelausstellung im hiesigen Landkreis plant, hat nach derzeitigem Stand unter anderem folgende Dinge zu beachten:

Jede Ausstellung ist bei der Veterinärbehörde mindestens vier Wochen im Voraus anzuzeigen.

Geflügelausstellungen müssen in geschlossenen Räumen stattfinden.

Auszustellendes Geflügel muss beim Einlass durch einen Tierarzt klinisch untersucht werden.

Sowohl Aussteller als auch Käufer müssen in einem Register geführt werden.

     Bei Fragen steht der Fachdienst im Landratsamt unter Tel. (03693)  485 81 65 zur Verfügung.

Wie ein Behördensprecher betonte, gilt die Allgemeinverfügung zunächst bis auf Widerruf. Das heißt: Falls neue Fälle der Geflügelpest im näheren Umkreis auftreten sollten oder andere tierseuchenrechtliche Gründe vorliegen, können wieder strengere Auflagen für Geflügelaussteller oder Geflügelhalter festgelegt werden.

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