Aufatmen bei Geflügelausstellern: Die Vorgaben für Geflügelausstellungen und -märkte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen werden gelockert. Konkret entfällt ab sofort die Testpflicht auf das Geflügelpest-Virus für ausgestellte Enten, Hühner, Gänse. Durch die Veterinärbehörde war Anfang des Jahres angeordnet worden, dass jedes ausgestellte Federvieh per Tupfer auf das Vorliegen der Geflügelpest untersucht werden muss, bevor es ausgestellt werden darf. „Diese Anordnung war notwendig gewesen, da wir Geflügelpest-Fälle in unserem Landkreis zu verzeichnen hatten und eine Geflügelbörse als ‚Drehscheibe‘ für Krankheiten wirken kann“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn. „Wir sind sehr froh, dass bei uns nun keine weiteren Fälle aufgetreten sind“.