Sowohl Aussteller als auch Käufer müssen in einem Register geführt werden.
Bei Fragen steht der Fachdienst im Landratsamt unter Tel. (03693) 485 81 65 zur Verfügung.
Wie ein Behördensprecher betonte, gilt die Allgemeinverfügung zunächst bis auf Widerruf. Das heißt: Falls neue Fälle der Geflügelpest im näheren Umkreis auftreten sollten oder andere tierseuchenrechtliche Gründe vorliegen, können wieder strengere Auflagen für Geflügelaussteller oder Geflügelhalter festgelegt werden.