Einschränkung von Geflügelschauen
Zur Bekämpfung der Geflügelpest hat das Veterinäramt auf Grundlage einer zweiten Allgemeinverfügung auch Sofortmaßnahmen zu Geflügelschauen und -märkten getroffen. So werden Geflügelausstellungen stark eingeschränkt und an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, informiert Kreissprecher Michael Volk. „Sie sind unter anderem nur dann erlaubt, soweit sie in geschlossenen Räumen stattfinden und wenn die teilnehmenden Tiere vor der Veranstaltung am Einlass tierärztlich klinisch untersucht werden. Auch müssen für die Vögel – außer für Tauben – negative Nachweise über Ergebnisse einer virologischen Untersuchung vorliegen.“
Geflügelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird und bei denen die beschränkenden Vorgaben nicht eingehalten werden können, sind im Landkreis bis auf Widerruf untersagt. Wie berichtet, hatten zuletzt die Steinheider auf freiwilliger Basis eine Lokalschau abgesagt.
Die getroffenen Eindämmungsmaßnahmen dienen dem Schutz der heimischen Geflügelhaltungen vor einem Eintrag der Geflügelpest, so das Landratsamt am Mittwoch. Die Allgemeinverfügungen treten umgehend in Kraft und gelten bis auf weiteres. Sie wurden auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg veröffentlicht.
Die Geflügelhalter im Landkreis werden dringend um Beachtung der notwendigen Festlegungen gebeten, so Volk. „Zudem sollten die Bürgerinnen und Bürger bitte umgehend tot aufgefundene Wildvögel der Veterinärbehörde melden.“