Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat die seit November geltende Stallpflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten vorläufig aufgehoben. Das gab das Landratsamt am Donnerstag bekannt. Die Aufstallung war insbesondere für Orte entlang der Werra aufgrund des erhöhten Geflügelpest-Risikos angeordnet worden. „Der bundesweite Rückgang der Geflügelpest-Fallzahlen ermöglicht uns nun eine verantwortungsvolle Lockerung der Auflagen“, erklärte Amtstierarzt und Fachdienstleiter David Sporn. „Wir haben in unserem Landkreis keinen Fall der Geflügelpest feststellen müssen – sicherlich auch dank der konsequent eingehaltenen seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen.“