Geflügelpest Stallpflicht wird aufgehoben

Die Aufstallung in Risikogebieten entlang der Werra im Landkreis Schmalkalden-Meiningen konnte jetzt aufgehoben werden. Doch die Gefahr bleibt.

Die Geflügelpest hat um den Landkreis Schmalkalden-Meiningen bislang einen Bogen gemacht. Foto: Stefan Sauer/dpa

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen hat die seit November geltende Stallpflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten vorläufig aufgehoben. Das gab das Landratsamt am Donnerstag bekannt. Die Aufstallung war insbesondere für Orte entlang der Werra aufgrund des erhöhten Geflügelpest-Risikos angeordnet worden. „Der bundesweite Rückgang der Geflügelpest-Fallzahlen ermöglicht uns nun eine verantwortungsvolle Lockerung der Auflagen“, erklärte Amtstierarzt und Fachdienstleiter David Sporn. „Wir haben in unserem Landkreis keinen Fall der Geflügelpest feststellen müssen – sicherlich auch dank der konsequent eingehaltenen seuchenhygienischen Schutzmaßnahmen.“

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Die Entscheidung sorgt insbesondere unter Geflügelhaltern für Erleichterung: Eine dauerhaft stallgebundene Haltung, vor allem bei Enten und Gänsen, kann aufgrund eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten und Reizarmut zu deutlichen Belastungen führen.

Weitere Auflagen bleiben bestehen

Die Geflügelpest ist weiterhin verbreitet und zirkuliert vor allem unter Wildvögeln. Ein Viruseintrag in Hausgeflügelbestände hätte nach wie vor gravierende Folgen und muss unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund wurde ausschließlich Punkt 1 der im November erlassenen Allgemeinverfügung – die Aufstallungsanordnung – aufgehoben. Alle weiteren Regelungen bleiben vollständig in Kraft und sind weiterhin zu beachten. Dazu gehören insbesondere: Kein Fließgewässer im Landkreis darf als natürlicher Auslauf für gehaltenes Geflügel genutzt und Hausgeflügel darf weiterhin nicht im Freien gefüttert werden. Bei Veränderungen im Bestand ist umgehend der betreuende Tierarzt oder das Veterinäramt zu informieren. Zudem gilt eine Anmeldepflicht ab dem ersten Tier: Jede Geflügelhaltung, auch Kleinsthaltungen „ab dem ersten Huhn“, muss beim Veterinäramt gemeldet sein.