Geflügelpest in der Rhön Stallpflicht angeordnet

Stallpflicht für sämtliches Geflügel außer Tauben, Kontrollen vom Veterinäramt – das sind die Auswirkungen eines dringenden Verdachts auf die Geflügelpest, der im Landkreis besteht. Ab Donnerstag gelten in den Orten der zwei Zonen verschiedene Vorschriften.

 
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In der Rhön wurden Schutzzonen eingerichtet. Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

In einer Hühner- und Entenhaltung in Bettenhausen hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest, der so genannten „hochpathogenen aviären Influenza“, erhärtet. Der Halter hatte den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung informiert, weil in wenigen Tagen fast die Hälfte seiner Hühner verendet war.

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Die Behörde hat den Bestand am Mittwochabend umgehend amtlich gesperrt und Proben sichergestellt, informierte das Landratsamt am Donnerstagabend. Diese wurden im Thüringer Landeslabor untersucht und das Geflügelpest-Virus an diesem Tag nachgewiesen. „Auch wenn die endgültige Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aussteht, so muss doch davon ausgegangen werden, dass tatsächlich ein Geflügelpest-Geschehen vorliegt. Erst nach dem Referenznachweis gilt der Ausbruch offiziell als bestätigt“, heißt es aus der Kreisbehörde Schmalkalden-Meiningen.

Aufgrund des dringenden Verdachts hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes demnach bereits unverzüglich Maßnahmen eingeleitet. So werden alle Tiere in dem Verdachtsbetrieb getötet, es wird eine umfangreiche Reinigung und Desinfektion stattfinden. Weiterhin wurde noch am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen, in der (zunächst vorläufige) Zonen um den Ausbruchsbetrieb gebildet werden.

Für Geflügelhalter, die ihre Tiere in einer dieser Zone halten, gelten folgende Anordnungen:

In der Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Umkreis sowie weitere Risikogebiete) müssen alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei der Veterinärbehörde gemeldet haben, dies umgehend nachholen. Bei Auffälligkeiten im Bestand (etwa Rückgang der Legeleistung, vermehrt kranke Tiere) ist umgehend die Veterinärbehörde zu verständigen. Sollte Geflügel verenden, so ist dies zwingend der Veterinärbehörde anzuzeigen; die Tiere werden dann zur Untersuchung verbracht.

Sämtliches Geflügel (außer Tauben) muss im Stall gehalten werden. Alternativ ist auch eine Haltung in der Voliere möglich, sofern die Maschenweite der Gitter drei Zentimeter nicht übersteigt.

Zur Überwachungszone gehören folgende Gemeinden: Belrieth, Breitungen, Einhausen, Ellingshausen, Erbenhausen, Fambach (ohne Ortsteil Heßles), Grabfeld mit allen Ortsteilen, Kaltennordheim mit den Ortsteilen Aschenhausen, Kaltensundheim und Oberkatz; Leutersdorf, Mehmels, Meiningen mit allen Ortsteilen, Neubrunn, Obermaßfeld-Grimmenthal, Rhönblick mit den Ortsteilen Gerthausen, Haselbach, Hermannsfeld und Wohlmuthausen, Rippershausen mit allen Ortsteilen, Ritschenhausen, weiter Schmalkalden mit den Ortsteilen Wernshausen und Niederschmalkalden, Schwallungen (ohne Ortsteil Eckardts), Sülzfeld, Untermaßfeld, Vachdorf, Wasungen (ohne die Ortsteile Metzels, Hümpfershausen).

In der Schutzzone (mindestens drei Kilometer Umkreis) gelten alle Maßnahmen, die in der Überwachungszone angeordnet wurden, ebenfalls. Die Behörde wird in den nächsten Tagen alle hier registrierten Geflügelhalter aufsuchen, die Bestände untersuchen und Proben nehmen. Diese Kontrollen müssen geduldet werden.

Folgende Gemeinden gehören zur Schutzzone: Gemeinde Rhönblick mit den Ortsteilen Bettenhausen, Geba, Gleimershausen, Helmershausen, Seeba und Stedtlingen; Ortsteil Träbes der Stadt Meiningen.

Die Maßnahmen gelten laut Kreisverwaltung vorläufig bis Ende Februar. Sollten weitere positive Fälle nachgewiesen werden, werden die Anordnungen entsprechend verlängert.

„Die Anordnungen sind notwendig, um Geflügelbestände in unserem Landkreis zu schützen und eine Ansteckung über erkrankte Wildvögel zu verhindern“, erläutert Amtstierarzt David Sporn. „Uns ist bewusst, dass jede Aufstallungsanordnung eine Belastung für Mensch und Tier darstellt, aber an dieser Stelle steht der Schutz des Lebens von Geflügel an erster Stelle“. Für Menschen besteht keine unmittelbare Gefahr durch das Geflügelpest-Virus.

Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung unter Telefon (0 36 93) 4 85 81 65, -81 64, -81 63. Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich auf der Webseite des Landratsamtes.

www.lra-sm.de