Geflügelpest Hühnerhalter sollen sich im Veterinäramt melden

red/

Die Geflügelpest ist in einem Betrieb im Weimarer Land nachgewiesen worden. Verkauft wurden sie von dem betroffenen Händler auch an Halter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Auch die Stadt Suhl ruft Händler auf, sich zu melden.

 
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 Foto: dpa

Schmalkalden/Meiningen - Käufer, die zwischen 1. und 20. März dort Vögel geholt haben, sollten sich dringend beim Landratsamt melden, hieß es. Es gehe um einen Geflügelhof in Niederreißen in der Gemeinde Ilmtal-Weinstraße. Bei Untersuchungen von toten und sterbenden Hühnern von dem Betrieb wurde das Virus nachgewiesen. Bis dahin hatte der Halter allerdings schon 1500 Tiere in ganz Thüringen verkauft.

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Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen und auch die Stadt Suhl rufen nun Halter auf, sich bei der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden, sollten sie im betroffenen Betrieb Geflügel gekauft haben, damit Proben der Tiere entnommen werden können. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes hat in den bisher bekannten belieferten Betrieben bereits Proben genommen, die zur Untersuchung an das Landeslabor in Bad Langensalza übersandt wurden. Die Ergebnisse werden gegen Ende der Woche erwartet.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kann aber nicht ausschließen, dass weitere Tiere in den Landkreis Schmalkalden-Meiningen verkauft worden sind und ruft daher weitere Geflügelhalter, die seit dem 15. Februar 2021 Geflügel vom Aufzuchtbetrieb „Geflügelhof Schulte“ bezogen haben, zu Folgendem auf, sich unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen unter Tel. (03693) 485-8163, -8164 oder -8165 melden. In Suhl nimmt die Meldung das Gesundheitsamt der Stadt Suhl, Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, die Meldung unter Tel. 03681 / 74-2992 entgegen.

Zudem ordnete das Landratsamt bei den Käufern Stallpflicht für Geflügel und weitere Maßnahmen an, um der Verbreitung des Virus vorzubeugen.

Im Stall müssen laut Landratsamt gesonderte Kleidung und Schuhe genutzt werden, die nur für den Stall zu verwenden sind. Weiterhin müssen Desinfektionsmatten ausgelegt und befüllt werden. Nach Kontakt mit den Hühnern sind Hände gründlich zu waschen. Kontakt zu anderem Geflügel/ anderen Geflügelbeständen sollte unbedingt vermieden werden.

Der Fachdienst macht weiterhin darauf aufmerksam, dass die angeordnete Stallpflicht in den ausgewiesenen Risikogebieten (www.lra-sm.de ) nach wie vor gilt und unbedingt zu beachten ist. Für weitere Fragen steht Amtstierarzt Dr. Sporn unter der Telefonnummer (03693) 485-8163 zur Verfügung.

Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Weimarer Land werden ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet um den betroffenen Geflügelbetrieb eingerichtet. Zudem solle es weitere Untersuchungen in der näheren Umgebung und bei Haltern geben, die Junghennen des Geflügelhofes erworben hatten, teilte das Thüringer Gesundheitsministerium am Mittwoch mit. Das Sperrgebiet um den betroffenen Betrieb soll in einem Umkreis von drei Kilometern eingerichtet werden, das Beobachtungsgebiet im Umkreis von zehn Kilometern.

Der Geflügelhof hatte vor kurzem Tiere aus einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen zugekauft, wo ebenfalls die Geflügelpest - ein Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 - nachgewiesen wurde. Verdachtsfälle seien bislang aus den Kreisen Saale-Holzland, Weimarer Land und Erfurt gemeldet worden. «Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden», hieß es in der Mitteilung.

In Betrieben, wo das Virus nachgewiesen wurde, muss das Geflügel getötet werden. Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich.

Das Gesundheitsministerium rief Bürger dazu auf, gefundene tote Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt ihres Kreises zu melden.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich.