Einhausen
Belrieth
Vachdorf
Leutersdorf
Bettenhausen
Bibra
Wolfmannshausen
das Gebiet im Radius von einem Kilometer um den „Bodenweg“ in Dillstädt
Die Stallpflicht-Anordnung trifft insbesondere das Gebiet entlang der Werra sowie Orte mit größeren Hausgeflügelbeständen. Von einer kreisweiten Aufstallungsverordnung werde derzeit abgesehen, teilte ein Behördensprecher mit.
Allerdings gibt es mit der Allgemeinverfügung Einschränkungen für alle Geflügelhalter. So darf das Federvieh nicht im Freien gefüttert werden, um keine Wildvögel als mögliche Überträger der Geflügelpest anzulocken. Außerdem ist es landkreisweit untersagt, Hausgeflügel auf natürlichen Gewässern schwimmen zu lassen. Ein Auslauf auf Flüsse, Bäche oder Teiche ist momentan nicht gestattet.
Bei Auffälligkeiten im Bestand wie vermehrte Todesfälle oder der Rückgang der Legeleistung soll in jedem Fall ein Tierarzt hinzugezogen werden; ein Verdacht ist labordiagnostisch abzuklären. Die Kreisbehörde erinnert zudem an die Meldepflicht für gehaltenes Geflügel. Wer seine Tiere noch nicht angemeldet hat, sollte dies unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt nachholen.
Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel. (03693) 485-81 63, -81 64 oder -81 65 zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung gilt ab heutigem Freitag. Der vollständige Text ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.