Geflügelpest Tiere müssen im Stall bleiben

Hühner dürfen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen jetzt nicht mehr im Freien gefüttert werden. Foto: dpa/Christophe Gateau

Die Geflügelpest ist auf dem Vormarsch. Deshalb hat der Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab 8. Januar gilt.

 
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Meiningen - Die Geflügelpest befindet sich europa- und deutschlandweit auf dem Vormarsch. An der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste wurden schon viele Tausend verendete Wildvögel gefunden. In 32 Fällen wurde beim Hausgeflügel in Deutschland die Krankheit nachgewiesen. Am Mittwoch trat der erste Fall in einem Hausgeflügelbestand im thüringischen Mühlhausen auf.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat deshalb am Donnerstagnachmittag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht. Für Hühner, Gänse und anderes Hausgeflügel gilt in etlichen Gemeinden eine Stallpflicht. Die Türe müssen in geschlossenen Ställen oder aber Volieren gehalten werden, die von oben vor Tierkot von Wildvögeln geschützt sind und über Seitenschutz verfügen, damit keine Vögel eindringen können. Betroffen sind nach Auskunft eines Behördensprechers folgende Orte:

Breitungen (ohne Höfe Winne und Farnbach)

 Wernshausen einschließlich Zwick

Schwallungen (ohne Ortsteile Zillbach, Schwarzbach und Eckardts)

Wasungen (ohne Ortsteile)

Meiningen einschließlich Ortsteil Walldorf (ausgenommen sind die Ortsteile Wallbach, Dreißigacker, Stepfershausen, Herpf und Henneberg)

Untermaßfeld

 Obermaßfeld-Grimmenthal

 Ritschenhausen

 Einhausen

Belrieth

 Vachdorf

 Leutersdorf

 Bettenhausen

 Bibra

 Wolfmannshausen

  das Gebiet im Radius von einem Kilometer um den „Bodenweg“ in Dillstädt

Die Stallpflicht-Anordnung trifft insbesondere das Gebiet entlang der Werra sowie Orte mit größeren Hausgeflügelbeständen. Von einer kreisweiten Aufstallungsverordnung werde derzeit abgesehen, teilte ein Behördensprecher mit.

Allerdings gibt es mit der Allgemeinverfügung Einschränkungen für alle Geflügelhalter. So darf das Federvieh nicht im Freien gefüttert werden, um keine Wildvögel als mögliche Überträger der Geflügelpest anzulocken. Außerdem ist es landkreisweit untersagt, Hausgeflügel auf natürlichen Gewässern schwimmen zu lassen. Ein Auslauf auf Flüsse, Bäche oder Teiche ist momentan nicht gestattet.

Bei Auffälligkeiten im Bestand wie vermehrte Todesfälle oder der Rückgang der Legeleistung soll in jedem Fall ein Tierarzt hinzugezogen werden; ein Verdacht ist labordiagnostisch abzuklären. Die Kreisbehörde erinnert zudem an die Meldepflicht für gehaltenes Geflügel. Wer seine Tiere noch nicht angemeldet hat, sollte dies unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt nachholen.

Für Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter Tel. (03693) 485-81 63, -81 64 oder -81 65 zur Verfügung. Die Allgemeinverfügung gilt ab heutigem Freitag. Der vollständige Text ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

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