Geflügelpest Geflügelpest: Federvieh muss in etlichen Orten im Stall bleiben

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Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Hildburghausen ordnet das Veterinäramt Stallpflicht für Geflügel in mehreren Orten des Landkreises Schmalkalden-Meiningen an.

 
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Nichts wie raus: Im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist es jetzt untersagt, Fließgewässer als Auslauf für Geflügel zu nutzen. Foto: /Marko Hildebrand-Schönherr

Meiningen - Schwere Zeiten für das liebe Federvieh. Es muss in etlichen Orten des Landkreises im Stall bleiben. Ursache dafür ist die Geflügelpest, die im Nachbarlandkreis Hildburghausen ausgebrochen ist. Wie ein Sprecher des hiesigen Landratsamtes mitteilte, hat sich dort der Ausbruch der Krankheit am 8. Dezember amtlich bestätigt. Der betroffene Bestand befindet sich unmittelbar an der Kreisgrenze zu Schmalkalden-Meiningen. Die Behörde geht davon aus, dass das Virus über Wildvögel eingeschleppt wurde. Zum Schutz vor Ausbreitung der Seuche wurden in Exdorf, Jüchsen und Queienfeld sowie in Belrieth, Neubrunn, Vachdorf und Leutersdorf mehrere Schutzmaßnahmen angeordnet:

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Es gilt dort eine Stallpflicht.

Die Geflügelhaltungen dürfen nur mit Schutzkleidung und gesondertem Schuhwerk betreten werden.

Geflügelausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.

Das Geflügel darf nicht an einen anderen Ort gebracht werden.

Der Ausbruch verdeutlicht, dass das Virus der Geflügelpest innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und ausgeschieden wird. Deshalb ordnet das Veterinäramt auch in Risikogebieten die Stallpflicht an. Dabei handelt es sich um Orte entlang der Werra, da es hier einen regen Zug- und Rastvogelverkehr gibt.. Auch in Orten mit größeren Geflügelhaltungen müssen die Tiere im Stall bleiben.

Betroffen sind Breitungen (ohne Höfe Winne und Farnbach), Wernshausen mit Zwick, Schwallungen (ohne Ortsteile Zillbach, Schwarzbach und Eckardts), Wasungen (ohne Ortsteile), Meiningen einschließlich Walldorf (ohne Ortsteile Wallbach, Dreißigacker, Stepfershausen, Herpf und Henneberg), Untermaßfeld, Obermaßfeld-Grimmenthal, Ritschenhausen, Einhausen, Belrieth, Vachdorf, Leutersdorf, Bettenhausen, Gleimershausen, Bibra, Wolfmannshausen sowie das Gebiet im Radius von einem Kilometer um den Bodenweg in Dillstädt.

In diesen Gebieten ist das Geflügel ab sofort im Stall oder alternativ unter einer engmaschigen Voliere unterzubringen. „Uns ist klar, dass die Aufstallung insbesondere für Wassergeflügel eine große Belastung darstellt“, sagte die Leiterin des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Petra Hoffmann. In diesem Fall habe es aber Priorität, die Geflügelpest von den Hausgeflügelbeständen fernzuhalten. Im Falle eines Ausbruchs müsste der gesamte Bestand getötet werden, so die Diplom-Veterinärmedizinerin.

Die Behörde weist darauf hin, dass es im gesamten Landkreis untersagt ist, Fließgewässer als Auslauf für Geflügel zu nutzen. Bei Auffälligkeiten wie vermehrten Todesfällen oder Leistungsrückgang ist in jedem Fall ein Tierarzt hinzuzuziehen. Jede Haltung ist beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzumelden.

Für Fragen kann der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter den Telefonnummern (03693 ) 485 81 63 oder 485 81 64 kontaktiert werden.