Gefälschter Impfass: Nutzung und Herstellung strafbar
Strafbar ist laut Strafgesetzbuch die Herstellung und auch die wissentliche Nutzung gefälschter Nachweise: „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 275 Strafgesetzbuch.