Gas- und Strompreise Wie man auf Vergleichsportalen die billigsten Tarife findet

Hans Peter Seitel

Die Gas- und Strompreise steigen und steigen. Auf Vergleichsportalen wie Check 24 und Verivox suchen die Kunden nach günstigen Alternativen zum eigenen Versorger, doch die werden dort oft gar nicht angezeigt. Wie kann man trotzdem kostensparend wechseln?

 
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Egal ob für Licht, fürs Kochen oder Heizen: Energie kostet gerade ordentlich. Foto: imago//Roberto Casimiro

Gas- und Stromkundinnen und -kunden „sollten sich nicht auf die Vergleichsportale verlassen“, warnt Matthias Bauer, Experte für Energie bei der Verbraucherzentrale. Er bemängelt, dass die Portale nicht alle Tarife anzeigen – entweder weil sie gar nicht erfasst sind oder wegen bestimmter Voreinstellungen bei der Suche herausgefiltert werden. „Außerdem mangelt es teils auch an der Aktualität der genannten Preise“, so der Verbraucherschützer.

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Welche Tarife fehlen auf den Portalen? Nach Beobachtung der Verbraucherzentralen haben die sogenannten Grundversorger derzeit häufig die günstigsten Konditionen bei Gas und Strom. Doch genau diese Tarife tauchen in den Vergleichsportalen nicht auf. „Die Grundversorger sind lange im Geschäft und haben sich bei ihren Lieferanten eher langfristig eingedeckt, das wirkt sich jetzt günstig aus beim Preis und der Versorgungssicherheit“, sagt Fabian Fehrenbach, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Zur Erklärung: Grundversorger ist dasjenige Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden mit Gas oder Strom in einem Netzgebiet beliefert. Die Kunden bekommen einen Grundversorgungstarif und außerdem Sondertarife angeboten.

Früher war der Grundversorgungstarif meist sehr teuer, weshalb die meisten Kunden in einen Sondertarif wechselten. Das hat sich inzwischen in vielen Regionen geändert. „Der Grundversorgungstarif kann durchaus günstiger sein als ein Sondervertrag“, erläutert Experte Bauer. Dass die Tarife in den Portalen fehlen, begründet er damit, „dass die Grundversorger in der Regel nicht bereit sind, Provisionen an das Portal zu bezahlen“.

Weil die einschlägigen Grundversorger auf den Vergleichsportalen fehlen, ist die Suche nach dem günstigsten Tarif mit Aufwand verbunden. Aber wie gehe ich dabei vor? Die Verbraucherschützer raten, zunächst beim eigenen Grundversorger nach dem aktuellen Preis im Grundversorgungstarif und nach den Sondertarifen zu fragen. „Anschließend sollte man sich nach den Sonderverträgen der Grundversorger in den benachbarten Regionen erkundigen“, sagt Verbraucherschützer Matthias Bauer – denn meist ist der Wechsel zu einem anderen Grundversorger nur über Sonderverträge möglich. Zu einem Grundversorgungstarif fremder Grundversorger zu wechseln geht in der Regel nicht.

Wie finde ich heraus, wer der Grundversorger an meinem Wohnort ist? Man kann sich bei seinem Energielieferanten erkundigen oder auf der Rechnung nachsehen. Dort steht entweder dessen Name oder ein Code, der sich mithilfe der Webseiten codevergabe.dvgw-sc.de (Gas) beziehungsweise www.bdew-codes.de (Strom) entschlüsseln lässt.

Kann man die Filter auf Portalen so einstellen, dass alle Tarife angezeigt werden? Durch Voreinstellungen bei der Suche filtern die Portale zahlreiche Tarife trickreich heraus. „Wer es bei den Voreinstellungen belässt, bekommt nur diejenigen Tarife angezeigt, zu denen man direkt vom Portal aus wechseln kann, das müssen nicht die günstigsten sein“, erläutert Matthias Bauer. Eine direkte Wechselmöglichkeit bedeutet: Das Portal bekommt eine Provision vom Energieversorger für den Vertragsabschluss.

Um alle Tarife zu sehen, sollte man die Voreinstellungen ändern – was aber nur an versteckter Stelle möglich ist. So geht es bei Check 24: Nach dem Tarifvergleich wechselt man unter „Ihre Einstellungen“ und „Filtervoreinstellungen“ von „Empfehlung“ zu „Individuell“. Auf der sich öffnenden Webseite kann man dann unter „Nur Tarife mit Wechselmöglichkeit“ den Button „Nein“ anklicken. Bei Verivox funktioniert die Umstellung so: Nach dem Tarifvergleich den Button „Weitere Filtereinstellungen“ anklicken und auf der sich öffnenden Seite das Häkchen bei „Direkte Wechselmöglichkeit“ entfernen.

Welche Laufzeit sollte man wählen? Von den Portalen werden auch die Laufzeiten der angezeigten Tarife vorgegeben. Um flexibel auf neue Angebote reagieren zu können, raten die Verbraucherzentralen jedoch zu einem Tarif mit möglichst kurzer Laufzeit. „Ein Grundversorgungstarif kann sogar jederzeit mit einer Frist von nur 14 Tagen gekündigt werden“, sagt Verbraucherschützer Fabian Fehrenbach.

In Betracht komme in der derzeitigen Lage daher auch ein nur vorübergehender Wechsel in die Grundversorgung: „Wenn der Tarif des Grundversorgers moderat und tragbar ist, kann das eine Zwischenlösung sein, bis es einen günstigeren Sondertarif gibt.“ Nach Angaben des Experten gibt es auch Anbieter von Sonderverträgen mit nur zweiwöchiger Laufzeit. „Dann kann man immer ordentlich kündigen nach 14 Tagen ohne Begründung“, so Fehrenbach.

Maximal sollte ein Vertrag über zwölf Monate laufen, raten die Verbraucherschützer. Ordentlich kündigen kann der Kunde dann aber erst nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit. Das geht bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden oder werden, mit einer Frist von einem Monat. Ältere Verträge verlängern sich jedoch um ein Jahr, falls der Kunde nicht rechtzeitig davor kündigte. Bei einer Preiserhöhung besteht aber stets das Recht zur Sonderkündigung.