Fußball-Kreisliga in Helba Mindestens sechs Spiele Sperre

Sehr zeitnah will das Sportgericht im Fall Helba ein Urteil fällen. Bereits jetzt steht fest: Den Spieler erwartet eine längere Sperre, mitunter auch eine hohe Geldstrafe.

Blick auf den Helbaer Sportplatz. Im hinteren Strafraum passierte die Tätlichkeit. Foto: Karsten Tischer

Voraussichtlich in dieser Woche soll das Urteil feststehen: Im Fall der schweren Tätlichkeit eines Helbaer Spielers in der Kreisliga-Partie gegen Goldlauter II (31. August) hat das Sportgericht des Kreisfußballausschusses (KFA) Rhön-Rennsteig das weitere Vorgehen bekannt gegeben. Wie der stellvertretende Vorsitzende des Gremiums, Henry Feigenspan, der Sportredaktion am Donnerstag (11. September) auf Nachfrage mitteilte, könnte zeitnah eine Entscheidung getroffen werden.

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„Das Verfahren wurde am 3. September eingeleitet. Gestern um 23.45 Uhr kam die Stellungnahme von Helba“, sagte Feigenspan am Donnerstag. Goldlauter hatte die notwendigen Unterlagen einen Tag nach der Begegnung, die am 31. August in Helba stattfand, eingereicht. Offen war, ob das Verfahren als Einzelrichterentscheidung oder als mündliche Verhandlung durchgeführt wird.

Der Helbaer Spieler wird beschuldigt, den Goldlauterer unmittelbar vor dem Abpfiff absichtlich mit dem Ellenbogen gegen den Hals geschlagen zu haben, als dieser beim Stand von 5:4 für Helba in den Strafraum der Gastgeber rannte. Der Spieler wurde dabei so stark am Kehlkopf verletzt, dass er auf die Intensivstation des Meininger Klinikums gebracht werden musste. Der Helbaer sah die Rote Karte und bleibt für den Spielbetrieb gesperrt. Für Tätlichkeiten sieht die Rechts- und Verfahrensordnung des Thüringer Fußball-Verbandes eine Sperre von mindestens sechs Spielen vor. Hinzu kommen kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 400 Euro.