Fusion mit Eisenach Streit um Sitz in Jobcenter-Trägerversammlung

Der Eisenacher Marktplatz mit dem Heiligen Georg: Bis zur Wiedereinkreisung der Wartburgstadt in den Kreis werden noch viele Probleme zu lösen sein. Foto: Heiko Matz

Der Kreistag des Wartburgkreises hat entschieden. Die Stadt Eisenach erhält von 2021 bis 2024 einen Sitz mit Stimme in der Trägerversammlung des Jobcenters Wartburgkreis.

 
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Barchfeld - Eigentlich eine Formalie, doch an dem Tagesordnungspunkt „Sitz der Stadt Eisenach in der Trägerversammlung des Jobcenters Wartburgkreis“ entbrannte im Kreistag eine heftige Debatte. Bereits im Kreisausschuss hatte Michael Brodführer, stellvertretender CDU-FDP-Fraktionsvorsitzender, angekündigt, einen Änderungsantrag einzubringen, der eine Befristung dieses Beschlusses für die Legislatur des ersten gemeinsamen Kreistages von Kreis und Stadt von 2021 bis 2024 vorsehen soll. Im Kreistag begründete Brodführer die Intension seiner Fraktion: „In der Trägerversammlung des Jobcenters sitzen die Träger.“ Als kreisfreie Stadt sei die Wartburgstadt Träger. Mit der Wiedereinkreisung werde sie, so wie alle anderen Städte und Gemeinden auch, eine kreisangehörige Stadt und sei damit kein Träger mehr. Trotzdem werde die CDU/FDP-Fraktion „aus Vertragstreue“ dem Beschluss zustimmen. Aber der Kreistag sollte für diese Sonderrolle von Eisenach eine Befristung aussprechen. Laut Vorschlag von CDU-FDP für den Zeitraum der nächsten Legislatur des neuen Kreistages von 2021 bis 2024, die laut Gemeindeneugliederungsgesetz auf drei Jahre verkürzt sein wird. Wenn der neue Kreistag es wolle, könne er diese Sonderrolle der Stadt gern verlängern. Anja Müller (Linke) warnte vor einem solchen Vorgehen. „Das sei kein guter Umgang – wir sagen zur Stadt Tschüss, obwohl sie noch gar nicht da ist.“

Landrat Reinhard Krebs (CDU) bat um eine Versachlichung der Debatte. Er verwies auf den Paragrafen 6 im Zukunftsvertrag zur Fusion, der vom Landrat und der Oberbürgermeisterin am 19. April 2019 auf der Wartburg unterzeichnet worden war. Dort steht geschrieben: „dass die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach nach der Wiedereinkreisung Gastrecht in der Trägerversammlung des Jobcenters erhalten soll. Sie kann ihr Teilnahmerecht auf einen gesetzlichen Vertreter delegieren.“ Dem Eisenacher Stadtrat war das zu wenig, zumal die Rolle eines Gastes gesetzlich nicht geregelt ist. Er beauftragte die Oberbürgermeisterin bereits im März 2019 dafür zu sorgen, dass die Stadt Eisenach Sitz und Stimme in der Trägerversammlung des Jobcenters auch nach der Rückkehr in den Kreis behält und machte davon die Unterzeichnung des Fusionsvertrages abhängig. Begründet wurde die Forderung damit, dass Eisenach „einerseits wirtschaftliches Zentrum des Wartburgkreises, andererseits aber auch sozialer Brennpunkt“ ist.

Die Eisenacher Oberbürgermeisterin Katja Wolf (Linke) habe das Thema Jobcenter regelmäßig auf die Tagesordnung der internen Hauptarbeitsgruppe der Verwaltungen gesetzt. Dort sei vereinbart worden, dass der Kreistag des Wartburgkreises die Entscheidung treffen soll, so Krebs. Hans-Jörg Lessig, Fraktionsvorsitzender der Linken, bezeichnete den Änderungsantrag von CDU/FDP als „einen Antrag mit Geschmäckle“ und kritisierte, dass er nicht ausführlich im Kreisausschuss beraten worden war. Hans-Jürgen Ziegler, Fraktionsvorsitzender SPD-Grüne, warnte mit einem Geschäftsordnungsantrag eindrücklich davor, „heute den Anfangspunkt einer unendlichen Geschichte der Auseinandersetzung mit Eisenach zu setzen“. Bevor verbal weiter „ böses Blut“ verbreitet werde, beantragte er das Ende der Debatte und die Vertagung der Entscheidung in den neuen Kreistag. Ziegler scheiterte mit seinem Antrag nur knapp. Für den CDU-FDP-Antrag stimmte am Ende mit 23 Kreistagsmitgliedern die Mehrheit. Mit dem mehrheitlichen Beschluss erhält die Stadt Eisenach als kreisangehörige Stadt für die Jahre 2021 bis 2024 Sitz und Stimme in der Trägerversammlung des Jobcenters. Das sei mehr, als im Zukunftsvertrag geregelt ist, so Krebs zum Abschluss der Debatte.

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