Meiningen - „Wir können nicht garantieren, dass jeder noch rechtzeitig seinen neuen Führerschein erhält“, sagt Frank Dietz, Leiter des Fachdienstes Fahrerlaubniswesen. Am 19. Januar müssen Fahrerlaubnis-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, als erste ihren Führerschein gegen ein neues fälschungssicheres Dokument umgetauscht haben. Die Verkehrsministerkonferenz habe sich aber nun darauf verständigt, dass im nächsten halben Jahr kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führerschein aufgrund der aktuellen pandemischen Situation nicht fristgerecht umgetauscht werden konnte. „Das ist erst mal eine gute Nachricht“, so Dietz.