Führerscheinumtausch Warten auf den neuen Führerschein

Lena C. Stawski

Kommenden Mittwoch ist es soweit: Die erste Frist für den Führerscheinumtausch läuft ab. In der Meininger Fahrerlaubnisbehörde führte der Ansturm zu Staus, so wie überall in Deutschland.

Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie sicherer gegen Fälschungen sind. Eine Aufgabe, bei der die Behörden kaum hinterherkommen, auch nicht die Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen-Dreißigacker. Foto: picture alliance/dpa/Andreas Arnold

Meiningen - „Wir können nicht garantieren, dass jeder noch rechtzeitig seinen neuen Führerschein erhält“, sagt Frank Dietz, Leiter des Fachdienstes Fahrerlaubniswesen. Am 19. Januar müssen Fahrerlaubnis-Inhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, als erste ihren Führerschein gegen ein neues fälschungssicheres Dokument umgetauscht haben. Die Verkehrsministerkonferenz habe sich aber nun darauf verständigt, dass im nächsten halben Jahr kein Bußgeld erhoben wird, wenn der Führerschein aufgrund der aktuellen pandemischen Situation nicht fristgerecht umgetauscht werden konnte. „Das ist erst mal eine gute Nachricht“, so Dietz.

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Der von der „EU initiierte Zwangsumtausch“ bedeute im Landkreis rund 3400 Anträge zusätzlich jährlich. In den letzten drei Jahren seien es insgesamt 650 bis 950 Anträge auf EU-Kartenführerscheine gewesen. „Wir haben es also mit einem gravierenden Anstieg gegenüber den Vorjahren zu tun“, schildert Dietz. Dieser müsse neben den weiteren Aufgaben wie der Ersterteilung von Führerscheinen oder der Ausstellung von Fahrerkarten für Lkw-Fahrer zusätzlich bearbeitet werden. Die Mitarbeiter haben laut dem Fachdienstleiter mit Sondereinsätzen, auch an Samstagen, ihren Teil dazu beigetragen, das Mehraufkommen unter den erschwerten Corona-Bedingungen bestmöglich abzuarbeiten.

Das hohe Antragsaufkommen betrifft den Landkreis Schmalkalden-Meiningen jedoch beileibe nicht alleine: „Der Run auf die Termine zum Ende der jeweiligen Frist führt darüber hinaus naturgemäß zu Problemen und Staus, überall in Deutschland“, so der Chef der Führerscheinstelle.

Gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt hat der Freistaat Thüringen in der Verkehrsministerkonferenz im Dezember 2021 einen Beschlussvorschlag eingebracht, falls bei einer Kontrolle ein abgelaufener Alt-Führerschein vorgelegt wird. Damit sei eine bundeseinheitliche Regelung auf dem Weg. Soweit die Innenminister dem Vorschlag der Verkehrsminister folgen, soll von einer Geldbuße als Sanktion abgesehen und eine halbjährige Frist (19. Juli 2022) zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins eingeräumt werden. Die Thüringer Polizeibehörden seien bereits „sachbezogen sensibilisiert worden“.

Nach Ablauf der Frist für den Führerschein-Umtausch wird der alte Führerschein ungültig, die Fahrerlaubnis, also die amtliche Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen, bliebe jedoch unverändert bestehen.

Fristen:
Alle ab 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber haben folgende Fristen zu beachten: Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis 31.12.1998: Geburtsjahr des Führerscheininhabers Stichtag des Umtauschs 1953 bis 1958 bis zum 19.01.2022, 1959 bis 1964 bis zum 19.01.2023, 1965 bis 1970 bis zum 19.01.2024, 1971 und später bis zum 19.01.2025.Für Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab 01.01.1999 bis 18.01.2013: Ausstellungsjahr des Führerscheins Stichtag des Umtauschs 1999 bis 2001 bis zum 19.01.2026, 2002 bis 2004 bis zum 19.01.2027, 2005 bis 2007 bis zum 19.01.2028, 2008 bis zum 19.01.2029, 2009 bis zum 19.01.2030, 2010 bis zum 19.01.2031, 2011 bis zum 19.01.2032, 2012 bis 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

Vom 1. bis zum 19. Januar 2022 werde die Fahrerlaubnisbehörde rund 3600 Anträge angenommen haben. „Die meisten hiervon sind abgeschlossen. Einige werden aber erst später ihren Führerschein erhalten, da Auskünfte von anderen Fahrerlaubnisbehörde fehlen oder der Führerschein noch hergestellt werden muss“, erklärt Dietz. „Es ist leider Realität, dass nicht alle Führerscheine fristgerecht umgetauscht werden können.“

Derzeit werden in der Fahrerlaubnisbehörde Termine für Anfang Mai vergeben, die alle Antragsarten betreffen. Dazu gehören „Nachzügler“, aber auch bereits die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, deren Umtauschfrist bis zum 19. Januar 2023 läuft. Aufgrund des großen Andrangs werden zunächst erst die Führerscheine umgetauscht, die zur jeweils frühesten Umtauschfrist ablaufen.

Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass wegen des hohen Antragsaufkommens und der Corona-Pandemie eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde Schmalkalden-Meiningen in der Berkeser Straße 9 in Dreißigacker nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln möglich ist (3G-Zugangsregelung, FFP-2-Maskenpflicht). Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

 Gültiger Personalausweis oder Pass

 Aktueller Führerschein

 Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

 Verwaltungsgebühren in Höhe von 25,30 Euro bzw. 30,40 Euro (bei Direktversand von der Bundesdruckerei)

Sofern der umzutauschende Führerschein nicht in Meiningen, Schmalkalden oder Suhl ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde unter Angabe des jetzigen Wohnortes eine Karteikartenabschrift für die Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen angefordert werden. Dies dient der Beschleunigung des Antragsverfahrens.

 Die Terminvergabe erfolgt unter Tel. (03693) 4 85 72 00 zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag: 7.30 bis 8.30 Uhr, Montag und Mittwoch 13 bis 15.30 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13 bis 14 Uhr